ECTS Credits
Wie funktioniert das ECTS Credit System?
Alle Studiengänge werden nach dem Prinzip des Kreditpunktesystems durchgeführt. Bei diesem System werden für alle Leistungen aufgrund eines Leistungsnachweises ECTS Credits vergeben. Dabei gelten folgende Grundsätze: Keine Punkte ohne Leistungsnachweis. Ein Kreditpunkt entspricht einer Arbeitsleistung von 30 Stunden. In dieser Zeit sind Präsenzzeit, Zeit für selbständige Arbeit (Selbststudium, Lösen von Aufgaben usw.) eingeschlossen. Die Arbeitsleistung für ein Semester Vollzeitstudium (einschliesslich der vorlesungsfreien Zeit) entspricht 30 ECTS Credits.
Wieviele ECTS Credits muss ich erwerben? Welcher Zeitraum steht mir dazu zur Verfügung?
Für die Erteilung des Bachelorgrades sind 180 ECTS Credits, für die Erteilung des Mastergrades weitere 90 ECTS Credits erforderlich. Dies bedeutet, dass das Bachelor-Studium in der Regel sechs, das Master-Studium weitere drei Semester dauert (Richtstudienzeit).
Die maximale Studienzeit für das Bachelor- bzw. das Master-Studium beträgt das Doppelte der Richtstudienzeit, vom Beginn des jeweiligen Studiums an gerechnet. Wer innerhalb dieser Frist die Bedingungen für den Erwerb des Bachelor- bzw. Master-Grades nicht erfüllt hat, kann an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät keinen Abschluss mehr erwerben. Die Fakultät kann auf begründetes Gesuch hin längere Studienzeiten bewilligen.
Dadurch ist es insbesondere für Teilzeitstudierende möglich, die Zahl der Semester auf maximal das Doppelte der Richtstudienzeit zu vergrössern. Mit etwas Anstrengung können umgekehrt in gewissen Fällen die erforderlichen ECTS Credits auch in kürzerer Zeit erworben werden.
Kann ich meine ECTS Credits beliebig zusammenstellen?
Nein. Kreditpunkte können nicht mit beliebigen Lehrveranstaltungen erworben werden. Die Wegleitung bzw. die Studienordnung gibt Auskunft darüber, inwiefern Lehrveranstaltungen obligatorisch sind und wo Wahlmöglichkeiten bestehen.
Wie erfahre ich meinen ECTS Credit Stand?
Sie erhalten einmal pro Semester eine Aufstellung über die bisher erworbenen KP und, soweit erteilt, die erzielten Noten. Sie sind verpflichtet, allfällige Unstimmigkeiten innert vier Wochen dem Studiendekanat zu melden.