Institut für Mathematik

Prüfungen

Was sind Modul-Prüfungen? Wie werden sie durchgeführt?

Eine Modul-Prüfung ist eine schriftliche oder mündliche Prüfung über den Stoff eines Moduls. Modul-Prüfungen werden mit der üblichen Skala von 1 bis 6 benotet (halbe Noten sind zulässig). Wenn die Note 4 oder besser ist, werden die ECTS Credits für das betreffende Modul vergeben, wenn sie schlechter sind, werden keine ECTS Credits vergeben. Die Noten der Modul-Prüfungen werden mit einer der Anzahl der ECTS Credits entsprechenden Gewichtung bei der Festlegung der Noten in Ihrem Bachelor- bzw. Master-Diplomzeugnis berücksichtigt.

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Muss ich mich für die einzelnen Modul-Prüfungen anmelden? Kann ich mich abmelden?

Mit der Einschreibung zu einem Modul sind Sie automatisch zu den betreffenden Modul-Prüfungen angemeldet. Sie können sich aber ohne Begründung bis zur Stornierungsfrist vom Modul samt Prüfung abmelden.

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Erhalte ich für jede Modul-Prüfung eine Einladung?

Nicht unbedingt. Zu den schriftlichen Modul-Prüfungen erhalten Sie keine Einladung. Sie können Datum, Zeit und Ort der Prüfung dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen und in eigener Verantwortung in Ihre Agenda eintragen. Für die mündlichen Modul-Prüfungen ist die oder der Modulverantwortliche für die Festsetzung von Prüfungszeitpunkt und -ort sowie die Mitteilung (bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstag) an die Kandidierenden verantwortlich.

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Wann finden die Modul-Prüfungen statt?

Die Erstprüfungen von Vorlesungen in Mathematik des Herbstsemesters finden in den Kalenderwochen 2 bis 6 statt. 

Die Erstprüfungen von Vorlesungen in Mathematik des Frühlingssemesters finden in den Kalenderwochen 22 bis 28 statt.

Die Repetitionsprüfungen sind an keine Prüfungsperioden gebunden. Sie finden in der Regel aber in den Kalenderwochen 35 bis 37 statt.

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Wie und wann erfahre ich die Ergebnisse der Modul-Prüfungen?

Nach jeder Prüfungsperiode werden die Ergebnisse durch die Studienkommissions validiert. Sie können die Resultate allerdings unter Vorbehalt der Validierung bereits vorher in Ihrem persönlichen Konto einsehen.

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Wie steht es mit den Repetitionsmöglichkeiten?

Nicht bestandene Modul-Prüfungen können für jedes Modul einmal (und nur einmal) wiederholt werden. Ist ein Pflicht-Modul nach der zulässigen Repetition nicht bestanden, kann das Studium in denjenigen Hauptfächern nicht fortgesetzt werden, für welche dieses Modul obligatorisch ist. Ist ein Wahlpflicht- oder Wahl-Modul nach der zulässigen Repetition nicht bestanden, kann es einmal durch ein anderes Modul substituiert werden.

Des Weiteren gibt es die einmalige Möglichkeit einer Zweitrepetition eines Pflichtmoduls im Bachelorstudium (Joker), wie in §9 der Studienordnung der MNF beschrieben.

Wenn Sie eine Modul-Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit dem Prüfungsbescheid die Einladung zur Repetition.

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Was geschieht, wenn ich einer Prüfung oder einer Repetitionsprüfung fernbleibe? Was habe ich in diesem Fall zu tun?

Wer einer Modul-Prüfung fernbleibt, hat diese nicht bestanden. Die Fakultät kann beim Vorliegen wichtiger Gründe oder eines ärztlichen Zeugnisses Ausnahmen bewilligen. In solchen Fällen müssen Sie bis spätestens fünf Tage nach dem Prüfungstag ein schriftliches Gesuch mit den nötigen Unterlagen oder Zeugnissen an das Studiendekanat richten.

Wenn die Fakultät das Gesuch bewilligt, legt sie gleichzeitig fest, wann die verpasste Modul-Prüfung abzulegen ist. In der Regel wird dies der Repetitionstermin für die betroffene Modul-Prüfung sein.

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